Kostenübernahme

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Übernahme via Grundversicherung der Krankenkasse
Seit Juni 2022 bezahlt die Krankenkasse Therapiesitzungen, wenn sie vorher von einem Arzt oder Ärztin angeordnet wurden. Dazu füllt die ärztliche Fachperson ein spezielles "Anordnungsformular" aus.

Selbstzahlung
Sollten Sie keine Beteiligung der Krankenkasse wünschen, besteht die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen.

IV-Verfügung
Verfügt Ihr Kind über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, so werden die Kosten von der IV getragen. Bitte überprüfen Sie vor Behandlungsbeginn, ob die Verfügung noch gültig ist.

Schulgemeinde
Ist eine Psychotherapie aus Sicht der Schule indiziert, die Notwendigkeit durch den Schulpsychologischen Dienst zuvor abgeklärt sowie ein Antrag an die Schulgemeinde gestellt worden, übernimmt in der Regel die Schulgemeinde die Kosten der Behandlung.

Ausgefallene Termine
Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden müssen. Da die Zeit speziell für Sie reserviert wird und in der Regel nicht kurzfristig anderweitig besetzt werden kann, wird der Termin in der Regel verrechnet.